| Allgemeine Geschäftbedingungen |
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Präambel 1. Definition „Autorisierter Nutzer“ sind Angestellte des Kunden, nicht jedoch Angestellte anderer juristischer Personen (inkl. Angestellter von juristischen Personen die Tochterunternehmen der Kunden oder Teil eines Konzerns sind, dem der Kunde angehört), sowie Nutzer, denen der Gebrauch von PROMIS® nach den in diesen AGB festgelegten Lizenzbedingungen gestattet wurde. 2. Anwendbarkeit Die Bestimmungen dieser AGB finden auf alle zwischen den Parteien erbrachten Dienste Anwendung, ohne dass es dazu einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil dieses Vertrages. 3. Vertragsschließende Parteien, Vertragsschluss, Mindestvertragslaufzeit 3.1 Der Vertrag hinsichtlich des Zugänglichmachens von PROMIS® wird zwischen 4. Vertragsgegenstand Alle Dienste von PROMIS@Service werden ausschließlich auf der Grundlage
erbracht. 5. Nutzung von PROMIS® 5.1 Sobald der Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde, erhält der Kunde ein Passwort, um PROMIS® nutzen zu können. 5.2 PROMIS@Service räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares und beschränktes Zugangs- und Nutzungsrecht und/oder – soweit erforderlich – das Recht ein, PROMIS® am Einsatzort zu installieren, um PROMIS® im Rahmen der internen Geschäftszwecke des Kunden ausführen zu können. 5.3 Jeder Gebrauch von PROMIS® außerhalb dieses Vertragszwecks verletzt die Rechte am geistigen Eigentum von PROMIS@Service und stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar. 5.4 Dem Kunden werden keine Rechte oder Eigentum an PROMIS® übertragen. Alle Rechte an PROMIS®, insbesondere Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte am geistigen Eigentum, die PROMIS® innewohnen, verbleiben bei PROMIS@Service oder Dritten, von denen PROMIS@Service das Recht eingeräumt wurde, diese weiteren innewohnenden Rechte am geistigen Eigentum zu lizenzieren. 5.5 Zugang zu Diensten und Leistungen von Fremdanbietern 6 PROMIS bietet seinen Kunden über das PROMIS Portal den Zugang zu Inhalten und Leistungen(z. B. e-trainings) von Fremdanbietern an. Diese Leistungen sind entgeltlich oder unentgeltlich. Voraussetzung für die Nutzung dieser von den Drittanbietern zur Verfügung gestellten Leistungen durch den Kunden, ist ein bestehende Vertrag zwischen dem Kunden und PROMISatService. Mit der Beendigung des Vertrages zwischen PROMISatService und dem Kunden erlöschen gleichzeitig auch alle Rechte des Kunden zur Nutzung der von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Leistungen.Datenschutz PROMIS@Service befolgt alle gesetzlichen Datenschutzvorschriften die in Luxemburg zur Anwendung kommen und erbringt die Dienste nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die auf dem PROMIS-Portal heruntergeladen werden kann. 7. Verantwortlichkeiten des Kunden und untersagte Handlungen 7.1 Weitervermarktung von PROMIS®: Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, Promis® durch andere Personen als Autorisierte Nutzer nutzen zu lassen oder eine Nutzung (u.a. auch Zugang, Offenlegung, Anzeige) durch nicht autorisierte Nutzer zu verursachen. 7.2 Weitergabe von PROMIS®.Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von PROMIS@Service weder PROMIS® oder Teile von PROMIS® noch irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag vertreiben, vermieten, verleihen, leasen, verkaufen, unterlizenzieren oder auf andere Weise an Dritte weitergeben. 7.3 Nutzung außerhalb des Einsatzortes. Der Kunde darf PROMIS® nicht außerhalb des Einsatzortes nutzen( s.u. 1. Definition). 7.4 Weitergabe von Passwörtern. Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben und müssen so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Aus Sicherheitsgründen sind sie in regelmäßigen Abständen zu ändern. Im Falle eines Missbrauchsverdachts, sind die Passwörter unverzüglich zu ändern. 7.5 Eingabe eines falschen Passworts. Die wiederholte Eingabe eines falschen Passworts kann dazu führen, dass der dem Passwort zugehörige Dienst für die Nutzung durch den Kunden blockiert wird. 8. Zahlungsbedingungen 8.1 Die Vergütung für die Nutzung von PROMIS® kann einer separaten Preisliste entnommen werden, die von dem PROMIS-Portal heruntergeladen werden kann. Die Vergütung unterliegt der Umsatzsteuer (USt.). Die Nutzung der Dienste von PROMIS® ist nur nach vorheriger elektronischer Zahlung der jeweiligen Vergütung sowie durch Zahlung per Überweisung nach elektronischer Rechnungszustellung möglich. 8.2 Grundgebühr: Für die Anmeldung des Kunden wird eine Lizenzgebühr berechnet. Diese ist jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zahlung, zu entrichten. 8.3 Vergütungen pro Dienst: Der Kunde kann zwischen unterschiedlichen speziellen Diensten auswählen, die in der Leistungsbeschreibung dargestellt sind. Für die Nutzung dieser Dienste fallen separate Kosten an 9. Datensicherung; Datenverlust Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Datenmaterialien und Programme in geeigneter Weise zu sichern und ist für jeden Verlust seiner Daten selbst verantwortlich. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe seiner Daten in PROMIS® selbst verantwortlich. 10. Haftungsbeschränkung 10.1 PROMIS@Service haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von PROMIS@Service zurückzuführen sind. 10.2 Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von PROMIS@Service in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Summe beschränkt, die der Kunde an PROMIS@Service nach diesem Vertrag für den Dienst gezahlt hat, der den Schaden verursacht hat. 10.3 Soweit der zurechenbare Schaden das Ergebnis leichter Fahrlässigkeit ist und eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt, ist die Haftung von PROMIS@Service auf die voraussehbaren Schäden beschränkt, die typischer Weise in vergleichbaren Fällen entstehen. Im Falle von Tod, Personen- oder Gesundheitsschäden haftet PROMIS@Service nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung bleiben hiervon unberührt. 10.4 Soweit die Haftung von PROMIS@Service ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für ihre Beschäftigten sowie Organe und Vertreter. 10.5 Die Verjährungsfrist von PROMIS@Service für alle Schäden ist ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung, außer dann, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht worden ist. 10.6 Der Kunde ist verpflichtet, PROMIS@Service unverzüglich schriftlich über Schäden zu informieren oder solche Schäden durch PROMIS@Service aufnehmen zu lassen, so dass PROMIS@Service so gut wie möglich informiert ist und, gemeinsam mit dem Kunden, etwaige Schäden minimieren kann. 11. Freistellung 11.1 PROMIS@Service wird auf eigene Kosten den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die darauf beruhen, dass PROMIS® Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte am geistigen Eigentum verletzt. PROMIS@Service übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzerträge, sofern der Kunde PROMIS@Service von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und der Kunde PROMIS@Service die erforderlichen Informationen überlässt, PROMIS@Service angemessen unterstützt und PROMIS@Service die alleinige Vollmacht übertragen hat, sich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder einen Vergleich zu schließen. 12. Vertragslaufzeit Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen zwischen den Parteien wird dieser Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr geschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und jedes weiteren Vertragsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
13. Vertragsbeendigung Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden. Wenn eine Partei gegen wesentliche Pflichten nach diesem Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung den vertragswidrigen Zustand beseitigt, darf die andere Partei diesen Vertrag schriftlich fristlos kündigen. Insbesondere die folgenden Handlungen des Kunden sind dabei als wesentliche Pflichtverletzungen anzusehen: Verbreitung von Viren, pornografische Inhalte oder sonstige nicht gestattete und/oder rechtswidrige Handlungen. Für den Fall, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, hat PROMIS@Service das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Im Falle der Vertragsbeendigung hält PROMISatService für die Dauer von sechs (6) Wochen ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung die vom Kunden in myPROMIS eingestellten Daten zur Herausgabe bereit. Macht der Kunde von seinem Herausgabeanspruch in diesem Zeitraum Gebrauch, stellt PROMIS dem Kunden die Daten im Sinne einer „statischen Draufsicht“ in Form eines Datenträgers oder auf elektronischem Wege im CSV Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist PROMISatService berechtigt, die in myPROMIS gespeicherten Daten des Kunden jederzeit zu löschen. 14. Vertraulichkeit 14.1 Die Parteien erkennen kann, dass es im Verlauf der Nutzung von PROMIS® und der Erbringung der Leistungen auf Grundlage dieses Vertrages der Fall sein kann, dass beide Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei erhalten, wobei beide Parteien ein Interesse daran haben, dass solche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich bleiben. Die Parteien stimmen darin überein, dass vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die der jeweils anderen Partei kommuniziert werden („vertrauliche Informationen“) von der empfangenden Partei nur insoweit genutzt werden dürfen, wie dies nach den Vorschriften dieses Vertrages zweckmäßiger Weise erlaubt ist. 14.2 Vertrauliche Informationen der anderen Partei werden von der empfangenden Partei nur dem autorisierten Nutzer zur Verfügung gestellt. Anderenfalls bedarf es der schriftlichen Einwilligung der anderen Partei. Der PROMIS@Service steht es frei, vertrauliche Informationen des Kunden den Mitarbeitern, Vertretern und Leistungserbringern im notwendigen Umfang ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Kunden zugänglich zu machen. Jede Partei wird ihre Mitarbeiter – und im Falle von PROMIS@Service den Vertretern und Leistungserbringern – die irgendwelche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Parteien erhalten, über die Vertraulichkeit der Information belehren und gleichermaßen zur Vertraulichkeit verpflichten. 14.3 Die Vorschriften zur Vertraulichkeit, wie diese hier niedergelegt sind, finden auf vertrauliche Informationen keine Anwendung, wenn die empfangende Partei nachweisen kann, (i) dass die vertrauliche Information in der Vergangenheit für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich war, sofern diese Zugänglichkeit keine Verletzung der Vorschriften über die Vertraulichkeit dieses Vertrages durch eine Partei bedeutet; (ii) dass die vertrauliche Information der empfangenden Partei von dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei rechtmäßiger Weise darauf vertrauen durfte, dass die dritte Seite selber durch eine Vertraulichkeitserklärung mit der anderen Partei gebunden oder auf andere Art und Weise gehindert ist, die entsprechende vertrauliche Information aufgrund einer Vorschrift oder vertraglichen Vereinbarung weiterzugeben; (iii) dass die vertrauliche Information bereits im Besitz der empfangenen Partei war, bevor sie diese von der anderen Partei erhalten hat; (iv) dass sie von Seiten einer Behörde oder durch Gesetz verpflichtet ist, die vertrauliche Information offenzulegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei der anderen Partei schriftlich unverzüglich mitteilt, dass sie entsprechend zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet wurde. Nach einer Verletzung der Bestimmung über die Vertraulichkeit – oder auch dann, wenn Gefahr besteht, dass eine Partei die Vorschriften über die Vertraulichkeit verletzt – hat die andere Partei das Recht, unbeschadet anderer Ansprüche unmittelbar einstweiligen Rechtsschutz anzustrengen, da anerkannt ist, dass Schadensersatz alleine ggf. ungeeignet ist, adäquaten Schutz sicherzustellen. 14.4 Die Vorschriften zur Vertraulichkeit behalten ihre Gültigkeit auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus. 15. Schlussvorschriften 15.1 Dieser Vertrag enthält die vollständigen vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt jede vorherige oder gleichzeitige vertragliche Vereinbarung, Abmachung oder Kommunikation, egal ob schriftlich oder mündlichen mit Bezug zum Vertragsgegenstand. 15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen oder anderen standardisierte Vertragsbedingungen, die der Kunde seiner Vertragsantrag beifügt oder anderweitig gegenüber PROMIS@Service bekannt macht, finden keine Anwendung. Indem der Kunde den Zugang zu PROMIS® beantragt, erklärt er ausdrücklich, dass er sich im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien nicht auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen wird. 15.4 Auf diesen Vertrag finden die gesetzlichen Vorschriften des Großherzogtums Luxemburg Anwendung. Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht werden ausgeschlossen. 15.5 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag inkl. Prozessen hinsichtlich Schecks, Wechseln oder Urkunden ist der Hauptsitz von PROMIS@Service. PROMIS@Service hat das Recht den Kunden auch an dessen eingetragenem Firmensitz oder Niederlassung zu verklagen. 15.6 Die Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung lässt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. 15.7 Der Verzicht auf die Ausübung einzelner Rechte oder die Nichtausübung einzelner Rechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partei wirkt nicht zum Verzicht der übrigen Rechte. Luxembourg, April 2009 |
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